Ein Meilenstein für die Smartphone-Demokratie

Meilenstein für Smartphone-Demokratie: Der Bundesrat ermöglicht E-Collecting! Im Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) hat der Bundesrat einen Artikel verankert, der einen Testbetrieb ermöglicht. Der neue Art. 84a sieht vor, dass ausgewählte Gemeinden und Kantone als Pioniere elektronische Unterschriften für Referenden, Volksinitiativen und Nationalratswahl-Vorschläge sammeln können.
Was bedeutet das? Wir Bürger:innen werden in Zukunft nicht mehr nur mit Kugelschreiber, sondern auf der Strasse wie im Internet mit dem Smartphone Volksinitiativen und Referenden unterschreiben können.
Pikanterweise hat erst der vom Tagesanzeiger aufgedeckte «Unterschriften-Bschiss» dem Projekt entscheidenden Schub verliehen. Er zeigte: Das heutige Papiersystem hat gravierend Sicherheitsmängel.
Der Ball liegt nun beim Parlament, das in den kommenden Monaten über das revidierte Bundesgesetz beraten wird. Unsere Stiftung für direkte Demokratie wird die Beratungen unter der Bundeshauskuppel aktiv begleiten, um sicherzustellen, dass die Digitalisierung tatsächlich Hürden abbaut und mehr Menschen Zugang zur Mitbestimmung erhalten.
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