Studie zum Unterschriften-Bschiss: Amtliche Streichung trifft 5 von 100 Unterschriften

Erinnert ihr euch? Als die Bundeskanzlei im Oktober 2025 über Nacht die Regeln für die Sammlung von Unterschriften verschärfte, warnte die Stiftung für direkte Demokratie davor, dass Tausende vormals gültige Unterschriften für Initiativen und Referenden gestrichen werden könnten.
Doch der Bundesrat winkte ab: Das sei falscher Alarm. Es gebe kein Problem. Wir sind trotzdem drangeblieben und stiessen bald auf Geschichten wie jene von Paul H.
Paul lebt in einem Seniorenheim und hat letztes Jahr die Solar-Initiative eigenhändig unterschrieben. Ein Familienmitglied hatte das Formular für ihn ausgefüllt.
«Paul hat selbst unterschrieben. Trotzdem zählt seine Stimme nicht mehr.»
Die Unterschrift des 87-Jährigen wurde von der Gemeinde gestrichen. Vor- und Nachname waren nicht «von gleicher Hand» eingetragen worden. Aufgrund der Verschärfungen gilt Paul nun als «schreibunfähig» und darf nicht mehr selbst unterschreiben.
Paul ist kein Einzelfall. Auf unseren Aufruf meldeten sich immer mehr Betroffene: ältere Personen und Menschen mit Behinderungen, die beim Ausfüllen von Formularen Hilfe benötigen. Unsere Auswertung von 1’029 Rückmeldungen zeigte: Es sind Menschen, die politisch mitbestimmen wollen – und deren Unterschrift seit Oktober 2025 nicht mehr zählt.
Jetzt wollten wir offizielle Zahlen und keine Ausflüchte mehr. Darum ging ich ins Bundeshaus und bat Parlamentarier:innen um Hilfe. Sie stellten dem Bundesrat konkrete Fragen. Doch dieser spielte das Thema erneut herunter: Weniger als 1 Prozent der Unterschriften seien betroffen.
Aus Stichproben wussten wir, dass die Einschätzung des Bundesrates kaum stimmen konnte. Deshalb brauchten wir Beweise. Dazu haben wir eine detaillierte Auswertung in Auftrag gegeben.
In 133 Arbeitsstunden hat ein vierköpfiges Team 16’169 Unterschriften der Lebensmittelschutz-Initiative einzeln geprüft – und das in fünf Kantonen: Basel-Stadt, Schwyz, Schaffhausen, Genf und Zug.
«5,6 Prozent ungültige Unterschriften! Das ist fünfmal mehr als der Bundesrat rechnete.»
Das Ergebnis: 5,6 Prozent der Unterschriften wären von der geänderten Beglaubigungspraxis betroffen und somit ungültig! Das ist fünfmal mehr als die Zahlen des Bundesrates (vgl. Grafik unten). Ein «brisanter Befund», wie der Blick schrieb.
Was bedeutet das? Hochgerechnet müssten für eine Volksinitiative künftig über 105’000 statt 100’000 Unterschriften gesammelt werden, um auf der sicheren Seite zu sein und drohende Streichungen zu kompensieren.
Unsere Auswertung zeigt: Es braucht einen Streichstopp, um die politischen Rechte aller Stimmberechtigten zu schützen! Und es kommt etwas ins Rollen: Unsere hartnäckige Arbeit im Bundeshaus zeigt Wirkung.
In einer Motion fordert Ständerätin Marianne Binder-Keller eine diskriminierungsfreie Bescheinigungspraxis. Unterstützung im familiären Umfeld soll wieder möglich sein. Wir bleiben dran. Für Paul – und für alle, deren politische Rechte nicht still und leise ausgehöhlt werden dürfen.

Auswertung: Verschärfung betrifft 5 von 100 Unterschriften.
Wie viele Unterschriften von Initiativen und Referenden drohen gestrichen zu werden? Um diese Frage zu klären, hat die Stiftung für direkte Demokratie 16’169 Unterschriften der Lebensmittelschutz-Initiative aus fünf Kantonen (BS, SZ, SH, GE, ZG) untersuchen lassen.
Das Resultat: 1,5 Prozent der Unterschriften wurden von den Gemeinden wegen «gleicher Hand» gestrichen. Weitere 4,1 Prozent weisen dieselben Merkmale auf, wurden aber – vor der abschliessenden Kontrolle durch die Bundeskanzlei — nicht beanstandet. Insgesamt sind damit rund 5,6 Prozent der Unterschriften betroffen. Sie gelten gemäss aktueller Praxis als ungültig.
Hochgerechnet auf eine Volksinitiative entspricht das etwa 5’500 von 100’000 Unterschriften. Bundesrat und Bundeskanzlei gingen bisher von deutlich weniger als einem Prozent aus.
Quelle: demokratie.ch
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