Daniel Graf

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Offener Brief: Bundeskanzler Rossi – jede Unterschrift zählt!

Schwarzweissbild: Hände halten ein Klemmbrett mit Unterschriftenbogen, darüber ein roter Stempel «UNGÜLTIG»

Ohne die Bevölkerung zu informieren, hat die Bundeskanzlei Anfang Oktober die Regeln für die Bescheinigung von Unterschriften massiv verschärft. Plötzlich drohen zehntausende gültige Unterschriften ungültig zu werden, weil Vor- und Nachnamen «von gleicher Hand» eingetragen wurden.

Betroffen sind Ehepaare, WG-Mitbewohner:innen oder Arbeitskolleg:innen. Die Stiftung für direkte Demokratie hat über Hintergründe und Folgen recherchiert (👉🏼 Dossier «Amtlich gestrichene Unterschriften für Initiativen und Referenden» lesen). Sie fordert Bundeskanzler Viktor Rossi in einem offenen Brief auf, die Streichung sofort zu stoppen und die Volksrechte zu schützen.

Offener Brief mitunterzeichnen

Basel, 11.11.2025

Offener Brief an Bundeskanzler Viktor Rossi – mit Kopie an den Bundesrat

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Rossi,

Seit Oktober 2025 wenden die Gemeinden eine neue Richtlinie der Bundeskanzlei an. Wenn Name und Vorname auf einer Unterschriftenliste von der gleichen Hand eingetragen sind, gelten grundsätzlich alle betreffenden Unterschriften als ungültig – selbst dann, wenn die betroffenen Personen eigenhändig unterschrieben haben.

Die Bundeskanzlei lässt die Gemeinden zwar ein gewisses Ermessen, zumindest eine Unterschrift als gültig anzuerkennen. Aber es sieht so aus, als würde dieser Spielraum nicht oder nur ungenügend genutzt. Die Praxisänderung hat deshalb weitreichende Folgen.

In ersten Stichproben haben wir festgestellt, dass zwischen 5 und 15 Prozent der Unterschriften betroffen sind (siehe Dossier «Amtlich gestrichene Unterschriften für Initiativen und Referenden»). Wenn wir das hochrechnen auf nationale Volksinitiativen und Referenden, dann könnten in den nächsten Monaten Zehntausende gültige Willensbekundungen gestrichen werden.

Betroffen sind Bürger:innen – nicht Betrüger:innen

Die Verschärfungen betreffen Bürger:innen, die gemeinsam unterschreiben – beispielsweise Ehepaare, Familien, WG-Mitbewohner:innen oder Arbeitskolleg:innen. Ihre Unterstützung für Initiativen und Referenden wird durch den amtlichen Begründungscode d («von gleicher Hand») nicht mehr anerkannt.

Die neue Praxis trifft zudem jene Komitees, die auf freiwillige Sammler:innen und Versände setzen, anstatt kommerzielle Sammelfirmen zu beauftragen. Die verschärfte Bescheinigung erhöht den administrativen Aufwand, schafft Unsicherheit und untergräbt das Vertrauen in die demokratischen Verfahren.

Noch schwerer wiegt, dass die neuen Regeln die Sicherheit der Sammlung nicht verbessern. Wer betrügerisch handeln will, trägt Namen nicht auf der gleichen Liste ein, wie dies Bürger:innen für Familienmitglieder zu Hause am Küchentisch machen, sondern auf verschiedenen.

Die Fälle von Bürger:innen zeigen hingegen klar: Hier haben Menschen eigenhändig unterschrieben und ihren Willen bekundet, ein Volksbegehren zu unterstützen. Die Vorgaben der Bundeskanzlei und ihre Umsetzung durch die Gemeinden entwerten diese Unterschriften – und dies ohne ausreichende Rechtsgrundlage.

Einführung ohne Transparenz und ohne Übergangsfrist

Für die Stiftung für direkte Demokratie ist es nicht nachvollziehbar, dass die Bundeskanzlei weder die Stimmbevölkerung noch die Komitees oder die Medien frühzeitig über die konkreten Verschärfungen und die absehbaren Konsequenzen informiert hat.

Die neue Regelung gilt zudem rückwirkend für laufende Projekte und bereits getätigte Unterschriften, und das mitten in laufenden Sammlungen und ohne Übergangsfrist. Dies widerspricht dem in Art. 9 der Bundesverfassung garantierten Vertrauensschutz.

Wer unterschreibt, darf darauf vertrauen, dass die Regeln, die schon seit Jahren gelten, auch so bleiben – zumindest bis die Bürger:innen richtig und vollständig informiert wurden.

Forderungen an die Bundeskanzlei

Für die Stiftung für direkte Demokratie ist klar: Die Integrität der Unterschriftensammlung wird durch die neuen Vorgaben der Bundeskanzlei nicht gestärkt. Wir ersuchen Sie deshalb, Herr Bundeskanzler, umgehend zu handeln und die folgenden Massnahmen zu prüfen:

  1. Praxisänderung aussetzen: Die im Oktober 2025 eingeführte Praxisänderung, welche Unterschriften mit dem Begründungscode d («von gleicher Hand») betrifft, ist sofort auszusetzen. Die bisherige, bewährte Regelung, wonach die Willensbekundung höher als formalrechtliche Vorgaben gewichtet wird, muss wieder gelten.
  2. Willenserklärung schützen: Die Richtlinie ist so anzupassen, dass bei gleicher Handschrift mindestens eine Unterschrift pro Liste gültig bleibt, sofern kein Manipulationsverdacht besteht.
  3. Übergangsfristen sicherstellen: Bei künftigen Änderungen der Ausübung politischer Rechte sind Übergangsfristen von mindestens zwölf Monaten vorzusehen, um Rechtssicherheit und Vertrauensschutz zu gewährleisten.
  4. Rechtssicherheit und öffentliche Debatte schaffen: Die Bundeskanzlei soll künftige kleinere Praxisänderungen auf Verordnungsstufe regeln, mit Anhörungen und Vernehmlassungen der politischen Akteure, Parteien, Komitees, Gemeinden und Kantone. Das schafft Transparenz und sorgt für eine notwendige öffentliche Debatte. Bei grösseren Reformen, die die politischen Rechte betreffen, ist eine ordentliche Revision der Gesetzgebung notwendig.
  5. Transparente Information gewährleisten: Die Öffentlichkeit muss besser informiert werden. Bürger:innen haben ein Recht zu wissen, was eine gültige Unterschrift ausmacht und wann sich Regeln ändern. Praxisänderungen sind künftig als Beilage zum Abstimmungsbüchlein zu erläutern, den politischen Akteuren und Medien umgehend mitzuteilen und auf der Website der Bundeskanzlei vollständig zu publizieren.

Wir bitten Sie, Herr Bundeskanzler Rossi, die nötigen Schritte einzuleiten, um Rechtssicherheit und Vertrauen wiederherzustellen – im Interesse aller Bürger:innen, die unsere direkte Demokratie mittragen.

Mit freundlichen Grüssen, Daniel Graf

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Dieser Beitrag erschien zuerst am 11. November 2025 im Blog der Stiftung für direkte Demokratie.

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